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Aktuelles / Jänner 2025


ORF-Abgabe

Muss sowohl am Hauptwohnsitz als auch am Unternehmenssitz die ORF-Abgabe geleistet werden?

Grundsätzlich ist der unternehmerische ORF-Beitrag zu leisten, wenn das Unternehmen kommunalsteuerpflichtig ist. Unternehmen, die nicht der Kommunalsteuer unterliegen, sind nicht ORF-beitragspflichtig.

Wenn Privatpersonen mit Hauptwohnsitz an derselben Adresse wie ein kommunalsteuerpflichtiges Unternehmen gemeldet sind, entfällt laut ORF-Beitragsgesetz 2024 die Verpflichtung zur Zahlung eines privaten ORF-Beitrages. Das muss jedoch vom Unternehmen an den ORF mittels vorgegebenem Formular beantragt werden.