Aktuelles / Jänner 2025
ORF-Abgabe
Muss sowohl am Hauptwohnsitz als auch am Unternehmenssitz die ORF-Abgabe geleistet werden?
Grundsätzlich ist der unternehmerische ORF-Beitrag zu leisten, wenn das Unternehmen kommunalsteuerpflichtig ist. Unternehmen, die nicht der Kommunalsteuer unterliegen, sind nicht ORF-beitragspflichtig.
Wenn Privatpersonen mit Hauptwohnsitz an derselben Adresse wie ein kommunalsteuerpflichtiges Unternehmen gemeldet sind, entfällt laut ORF-Beitragsgesetz 2024 die Verpflichtung zur Zahlung eines privaten ORF-Beitrages. Das muss jedoch vom Unternehmen an den ORF mittels vorgegebenem Formular beantragt werden.