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November

TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!
TERMINERINNERUNG: Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

Gewinnfreibetrag noch vor Jahresende
Wie in den vorangegangenen Jahren möchten wir Sie auch heuer an die Möglichkeit des „Gewinnfreibetrages“ erinnern.

Investitionsfreibetrag (IFB) ab 2023
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde zusätzlich zu den bestehenden begünstigten Abschreibungen (degressive, beschleunigte Absetzung für Abnutzung) als weiterer Investitionsanreiz ein Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Der neue Investitionsfreibetrag erinnert stark an die bis zum Jahr 2000 geltende Regelung.

Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 1.000,00 können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher sollten Sie diese noch bis zum Jahresende anschaffen, wenn eine Anschaffung für (Anfang) 2024 ohnehin geplant ist. Hinweis: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist die Verausgabung (Zahlung) maßgeblich.

Teuerungsprämie - 3.000 Euro beitrags- und steuerfrei - Motivieren Sie Ihre MitarbeiterInnen
Auch für das Jahr 2023 besteht für ArbeitgeberInnen in Österreich die Möglichkeit, Mitarbeitern eine Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 Euro als Sonderzahlung zu bezahlen. Dieser Betrag ist für ArbeitnehmerInnen beitrags- und steuerfrei. Die Teuerungsprämie kann dabei auch an geringfügig Beschäftigte ausgezahlt werden.

Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2018 aus.

Aufteilung des Kaufpreises beim Verkauf mehrerer Grundstücke
Werden mehrere Grundstücke gleichzeitig an denselben Erwerber veräußert, hat die Aufteilung des Veräußerungserlöses großen Einfluss auf die steuerlichen Auswirkungen. Die vereinbarte Aufteilung des Kaufpreises kann zudem durch Behörden und Gerichte abgeändert werden.

   

Nach der Voranmeldung: Energiekostenzuschuss II
Zur Unterstützung von Unternehmen in der Energiekrise hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss II beschlossen, der für den Zeitraum von 1.1.2023 bis 31.12.2023 gilt. Der dazugehörige Voranmeldezeitraum für Unternehmen ist mit Stichtag 2.11.2023 bereits abgeschlossen.

   

Neues Kurzarbeitsmodell
Am 30.9.2023 traten sämtliche Sonderregeln für Kurzarbeit, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffen wurden, außer Kraft. Der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer haben sich mit der Regierung auf ein neues Kurzarbeitsmodell ab 1.10.2023 geeinigt.