Aktuelles / November 2024
Progressionsabgeltungsgesetz
Anpassung der ersten fünf Einkommensteuer-Tarifstufen
Um der sogenannten „kalten Progression“ entgegenzuwirken (höhere Besteuerung bei gleichbleibender Kaufkraft), werden seit 2023 jährlich die Steuergrenzbeträge (mit Ausnahme des für die Anwendung des Spitzensteuersatzes von 55 % geltenden Betrages von 1 Mio. Euro) und die Absatzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst. Das verbleibende Drittel wird nun durch das Progressionsabgeltungsgesetz verteilt.
Die Maßnahmen werden ab 1. Jänner 2025 in Kraft treten.
-) Anpassung der ersten fünf ESt-Tarifstufen um jeweils 0,5 Prozentpunktein Summe rund 4%
Das bedeutet für den Tarif:
für die ersten 13.308 Euro 0 %
für Einkommensteile über 13.308 Euro bis 21.617 Euro 20 %
für Einkommensteile über 21.617 Euro bis 35.836 Euro 30 %
für Einkommensteile über 35.836 Euro bis 69.166 Euro 40 %
für Einkommensteile über 69.166 Euro bis 103.072 Euro 48 %
für Einkommensteile über 103.072 Euro 50 %
für Einkommensteile über 1.000.000 Euro in den Kalenderjahren 2016 bis 2025 55 %
-) Anhebung der Tagesgelder auf 30 Euro un der Nächtigungsgelder auf 17 Euro
-) Volle Anpassung der Absetzbeträge - Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter Verkehrsabsetzbetrag für Pendler, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus.