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Aktuelles / Juli 2024


Tagesbetreuung an öffentlichen Ganztagsschulen

In einem Beschwerdeverfahren war die Frage strittig, ob die Tagesbetreuung an öffentlichen Ganztagsschulen eine wirtschaftliche Tätigkeit (mit umsatzsteuerlichen Auswirkungen) oder eine hoheitliche Tätigkeit darstellt.

Das BFG stellte fest (Erkenntnis RV/6100329/2023 vom 20.03.2024), dass die Tagesbetreuung inhaltlich und auch zeitlich im Wesentlichen eine den Unterrichtsteil ergänzende Funktion hat. Die schulische Tagesbetreuung stellt eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit dar, die den gesetzlichen Schulerhalter nicht zum Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für die mit dieser Tätigkeit verbundenen Investitionen berechtigt.

Andererseits sind auch die für die Betreuung der Kinder in der Freizeit (einschließlich Verpflegung) vereinnahmten Beträge nicht umsatzsteuerbar.