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Aktuelles / Dezember 2023


Senkung des Körperschaftsteuertarifs


Für das Kalenderjahr 2023 erfolgte eine Senkung von 25% auf 24%, ab dem Kalenderjahr 2024 beträgt die Körperschaftsteuer 23%

Die Senkung gilt für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, auch für die Zwischenkörperschaftsteuer von Privatstiftungen.

Das derzeit in Begutachtung befindliche Start-up-Förderungsgesetz 2023 sieht ab dem 1.1.2024 auch eine dauerhafte Senkung der Mindest-Körperschaftteuer bei GmbHs auf € 500,00 vor.