Aktuelles / Dezember 2023
Senkung des Körperschaftsteuertarifs
Für das Kalenderjahr 2023 erfolgte eine Senkung von 25% auf 24%, ab dem Kalenderjahr 2024 beträgt die Körperschaftsteuer 23%
Die Senkung gilt für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, auch für die Zwischenkörperschaftsteuer von Privatstiftungen.
Das derzeit in Begutachtung befindliche Start-up-Förderungsgesetz 2023 sieht ab dem 1.1.2024 auch eine dauerhafte Senkung der Mindest-Körperschaftteuer bei GmbHs auf € 500,00 vor.