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Aktuelles / Juni 2023


I
nvestitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungsanlagen


Beim Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter aus dem Bereich Ökologisierung waren Heizungen von dieser Begünstigung bislang ausgenommen. Nun beschloss der Finanzausschuss eine Erweiterung des Öko-Investitionsfreibetrags auf klimafreundliche Heizungssysteme.

Der Investitionsfreibetrag kann für nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in Höhe von 10% bzw. im Bereich Ökologisierung in Höhe von 15% erstmalig im Jahr 2023 unter Beachtung bestimmter Regelungen als zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Aufgrund der Gesetzesänderung werden nun zusätzlich gefördert:

- Wärmepumpen
- Biomassekessel
- Fernwärme- bzw. Fernkältetauscher
- Fernwärme- bzw. Fernkälteübergabestationen
- Mikronetze

Weitere Wirtschaftsgüter, die als Gebäudebestandteile zu aktivieren sind, sind weiterhin nicht begünstigt. Der Höchstbetrag von € 1 Mio. Investitionssumme pro Jahr (für 12 Monate bei vollem – auch abweichendem – Wirtschaftsjahr) wird nicht erhöht. Diese Regelung tritt rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft.

Ausgeschlossen vom Investitionsfreibetrag sind weiterhin

- Wirtschaftsgüter, die zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen werden,

- Wirtschaftsgüter, für die eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung vorgesehen ist (wie etwa Gebäude), ausgenommen Elektro-Kraftfahrzeuge,

- geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgesetzt werden,

- unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind,

- gebrauchte Wirtschaftsgüter,

- bestimmte Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.