Aktuelles / September 2022
SVS - Verlängerung der Unterstützungsleistungen bei lang andauernder Krankheit
Die Befristung der Unterstützungsleistung für selbstständig Erwerbstätige bei lang andauernder Krankheit wurde bis 30.06.2027 verlängert.
Seit 1.7.2018 erhalten selbstständig Erwerbstätige, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die in ihrem Unternehmen regelmäßig keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, wenn und solange der Versicherte infolge Krankheit nicht oder nur mit Gefahr der Verschlechterung sienes Zustandes oder der Erkrankung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nachgehen kann, rückwirdend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Unterstützungsleistung (zuvor war dieser Anspruch erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gegeben).
Diese Ausweitung der Unterstützungsleistung war voreerst mit 30.06.2022 befristet, wurde nun aber durch eine Verordnung aufgrund der messbaren positiven Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen bis 30.06.2027 verlängert.