|   AGB   |   Impressum   |   Nutzungsbestimmungen   |   Datenschutzerklärung

August

Wann müssen Ärzte eine Registrierkasse führen?
Alle Betriebe, somit auch Ärzte, müssen seit 2016 ab einem Jahresumsatz von € 15.000 je Betrieb und, wenn die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500 im Jahr überschreiten, eine Registrierkasse verwenden und an die Patienten Belege erteilen. Bei Ärzten ergeben sich aus dieser Pflicht Besonderheiten.

Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
Ab 1.9.2021 gelten Anpassungen an die Entsenderichtlinie der EU. Zudem wurden Strafbestimmungen neu geregelt, wodurch die Bestrafung „pro Arbeitnehmer“ entfällt.

Verpflichtende WiEReG-Jahresmeldung
Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet. Es beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Personen- und Kapitalgesellschaften, Stiftungen sowie Trusts. Die Daten müssen regelmäßig überprüft werden, sonst drohen Zwangsstrafen.

Finanzverwaltung prüft Nutzung von Elektrofahrzeugen
Aufgrund der steuerlichen Vorteile haben sich immer mehr Unternehmer entschieden, ein Elektrofahrzeug zu erwerben. Das Verhältnis zwischen privater und unternehmerischer Nutzung wird nun verstärkt von der Finanz geprüft.

COVID-19-Hilfsmaßnahmen bei Kleinunternehmern
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern Besonderheiten zu beachten.

   

COVID-19 Förderungen und Kurzarbeit verlängert
Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds und Kurzarbeit können teilweise bis zum Jahresende in Anspruch genommen werden.

   

Schadensersatzzahlungen eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten
Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der EU verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dagegen sind Schadensersatzzahlungen, die ein Dienstnehmer für sein Verhalten an den Arbeitgeber leisten muss, als Werbungskosten abzugsfähig.

   

ImmoESt-Befreiung bei Grundstückstausch
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat erstmals die Voraussetzungen der Befreiungsbestimmung für die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland konkretisiert.