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Maßnahmenpaket für Gastronomiebetriebe Das Wirtshaus-Paket enthält ein Maßnahmenbündel aus steuerlicher Entlastung sowie Anreize zur Steigerung des Konsums. Eine Nachbesserung des ursprünglichen geplanten Hilfspakets hat es bereits bezüglich der Umsatzsteuer gegeben.
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Betriebliche Sommerfeste – steuerlich abzugsfähig? Für betriebliche Sommerfeste können Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden
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Entlastungsmaßnahmen für Selbständige und Arbeitnehmer Rückwirkend ab 1.1.2020 wurde der Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer auf 20% gesenkt. Zudem wurden die Zahlungserleichterungen ausgeweitet.
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Investitions- und Entlastungspaket für Unternehmen Der Nationalrat hat mehrere Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft und zu einer Belebung der Konjunktur beschlossen, um Unternehmer zu entlasten und Investitionen anzukurbeln.
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Neustartbonus Die Gestaltung des Neustartbonus wurde am 16.6.2020 vom AMS Verwaltungsbeirat beschlossen.
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Steuerliche Behandlung von Antiquitäten Damit Antiquitäten als Ausgaben erfasst werden können, ist eine Angemessenheitsprüfung vorgesehen. Diese kann aber unterbleiben, wenn die Antiquitäten unmittelbar der Betriebsausführung dienen.
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Ferialpraktikanten - Was ist zu beachten? In den Sommermonaten nutzen viele Schüler und Studenten die Gelegenheit, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich ihr Taschengeld durch einen Ferialjob aufzubessern. Für den Dienstgeber stellt sich dabei die Frage, ob solche Praktikanten bei der Sozialversicherung anzumelden sind.
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Vermietung von Wohnungen auf Onlineplattformen als Gastgewerbe? Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied neuerlich, ob die Vermietung einer Wohnung über eine Onlineplattform eine Raummiete oder eine Beherbergung im Sinne des Gewerberechts darstellt.
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NoVA bei inländischer Verwendung eines im Ausland zugelassenen PKWs Auch die Verwendung von im Ausland zugelassenen PKW in Österreich kann zu einer NoVA-Pflicht führen.
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Vermietung: Optimierung der Abschreibung Wird ein Gebäude (etwa Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftslokale, etc.) erworben und im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung überlassen, so kann der Wertverzehr, den das Gebäude durch die Nutzung erfährt, durch den Ansatz einer Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.
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