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Aktuelles / Mai 2022


Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro von Mai 2022 bis Juni 2023

Zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten werden im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sowohl das Pendlerpauschale als auch der Pendlereuro erhöht.

Zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten sind im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 zusätzlich zu den Pauschbeträgen zu berücksichtigen:

Das Kleine Pendlerpauschale - bei einer einfachen Fahrtstrecke von
mindestens 20 km bis 40 km 29 Euro monatlich
mehr als 40 km bis 60 km 56,50 Euro monatlich
mehr als 60 km 84 Euro monatlich

Das Große Pendlerpauschale - bei einer einfachen Fahrtstrecke von
mindestens 2 km bis 20 km 15,50 Euro monatlich
mehr als 20 km bis 40 km 61,50 Euro monatlich
mehr als 40 km bis 60 km 107 Euro monatlich
mehr als 60 km 153 Euro monatlich

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Für die Berücksichtigung des zusätzlichen Pendlereuros gelten die Bestimmungen wie bisher bei der jeweiligen Pendlerpauschale.

Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich der nach § 33 Abs. 8 Z 2 errechnete und zurückzuerstattende Betrag (Negativsteuer) im Kalenderjahr 2022 um 60 Euro und im Kalenderjahr 2023 um 40 Euro.

Wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, und für Lohnzahlungszeiträume von Mai 2022 bis Juni 2023 noch nicht berücksichtigt wurden, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen."