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Aktuelles / Februar 2022


Neuerliche Covid-Förderungen zum 4. Lockdown

Das Finanzministerium hat informiert, dass aufgrund des neuerlichen COVID-19-Lockdowns die bekannten Förderinstrumente wie Ausfallsbonus und Verlustersatz bis März 2022 verlängert werden. Nachstehend finden Sie die Eckpunkte im Überblick.

Ausfallsbonus III

-) für Zeiträume von November 2021 bis März 2022
-) bei mindestens 30% Umsatzausfall im November oder Dezember 2021 und bei mindestens 40% Umsatzausfall im Jänner bis März 2022
-) nach Branchenkategorie eine Ersatzrate von 10% bis 40%
-) Höchstbetrag € 80.000 pro Monat / Deckelung mit Kurzarbeitsbeihilfe
-) Beihilfenhöchstgrenze € 2,3 Mio.
-) Antrag bereits ab 10. des Folgemonats möglich, d.h. Ausfallsbonus III für November 2021 ist bereits ab 10.12.2021 beantragbar
-) Achtung: bei COVID-Verwaltungsstrafen Rückzahlungspflicht des Ausfallsbonus!

Verlustersatz

-) für Zeitraum von Jänner 2022 bis März 2022
-) bei Umsatzeinbruch von mindestens 40% zum Vergleichsmonat
-) Ersatzrate von 70% bis 90% des Verlustes, je nach Größe des Unternehmens
-) beantragbar ab Anfang 2022
-) Auszahlung erfolgt in bis zu zwei Tranchen, die separat beantragt werden müssen. Im Rahmen der ersten Tranche können 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst den Restbetrag von 30%, wobei aber auch allfällige Korrekturen im Zuge dieser Tranche zu berücksichtigen sind.

Härtefallfonds

-) für Zeitraum von November 2021 bis März 2022
-) Einkommensrückgang bedingt durch COVID-19: 11-12/2021: 30%, ab 2022 > 40% im Vergleich zur Vorkrisenzeit
-) 80% zuzüglich € 100 des Nettoeinkommenentgangs
-) mindestens € 600 (11-12/2021: € 1.100), maximal € 2.000
-) beantragbar: ab 01.12.2021 bis 02. 05.2022

Mittels Verordnung wurde zusätzlich die Frist für Anträge auf Fixkostenzuschuss 800.000 und für Anträge auf Verlustersatz um jeweils ein Quartal, somit bis 31.03.2022 verlängert.