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Ausfallsbonus Die Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie werden um den Ausfallsbonus ergänzt. Dieser umfasst sowohl einen Bonus als auch einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (FKZ II) zur Liquiditätssicherung.
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Corona-Schutzschirm für Veranstaltungen Da die Ausrichtung von Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie mit größeren Risiken verbunden ist, kann bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein nicht rückzahlbarer Zuschuss im Falle von finanziellen Nachteilen aufgrund Corona-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder -absagen beantragt werden.
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Verlängerungen und Erweiterungen von Corona-Hilfsmaßnahmen Aufgrund des Fortdauerns der COVID-19-Pandemie sowie weiterer Lockdown-Maßnahmen und damit verbundener wirtschaftlicher Auswirkungen war es erforderlich, Hilfen zu verlängern bzw. auszuweiten. Im Folgenden soll eine auszugsweise Übersicht der zum jetzigen Zeitpunkt geplanten und beschlossenen Hilfsmaßnahmen dargestellt werden.
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Informationsaustausch über Plattformeinkünfte Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienüberarbeitungsvorschlag zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich vorgelegt. Die Umsetzung in das österreichische Recht hat bis zum 31.12.2021 zu erfolgen.
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Zinsaufwendungen für Kapitalgesellschaften - Die neue Zinsschranke Im Rahmen des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes wurde eine Zinsschrankenregelung in das österreichische Körperschaftsteuergesetz aufgenommen. Dies war notwendig, um EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch überhöhte Zinszahlungen zu erfüllen.
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Die Folgen des Brexit für in Österreich ansässige Limited (Ltd.) Für österreichische Unternehmer, die in der Rechtsform einer britischen Limited Company (kurz Ltd.) auftreten, haben sich aufgrund des Brexit die Rahmenbedingungen grundlegend geändert.
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Hälftesteuersatz bei Ordinationsaufgabe/verkauf bleibt auch 2021 Jene Regelung, die die Beibehaltung des begünstigten Hälftesteuersatzes trotz Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit während der COVID-19-Pandemie vorsah, wird auf 2021 ausgeweitet.
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Wann kann die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer erfolgen? Die Übertragung von inländischen Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer. Werden derartige Erwerbsvorgänge wieder „rückgängig“ gemacht, kommt nur in bestimmten, gesetzlich bestimmten Fällen eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer in Betracht.
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