|
Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12. Die Corona-Pandemie hat auch drastische Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Um Unternehmer weiterhin zu unterstützen, wurde der Umsatzersatz verlängert.
|
|
|
|
Fixkostenzuschuss II beantragen! Gefördert werden im Rahmen des Fixkostenzuschusses II (auch bezeichnet als FKZ 800.000) die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19- bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind.
|
|
|
|
Besteuerung bei Investments in Kryptowährungen Virtuelle Währungen erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit und sind auch aufgrund des Rekordhochs des Bitcoins stark in den Medien präsent. Vor einem Investment in Kryptowährungen sollte man sich jedoch über mögliche ertragsteuerliche Konsequenzen informieren.
|
|
|
|
Verlängerung und Neueinführung von Zahlungserleichterungen Das Parlament hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem eine Verlängerung der Stundungsfrist sowie ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell vor.
|
|
|
|
Meldepflicht von Honoraren gem. § 109a und § 109b EStG Unternehmer haben unter gewissen Umständen jährliche Meldeverpflichtungen im Zusammenhang mit Honoraren und Vergütungen, die sie an selbständig tätige Dritte bezahlt haben, sowie für bestimmte Zahlungen ins Ausland zu beachten. Die dafür notwendigen Meldungen für das Jahr 2020 sind bis spätestens Ende Februar 2021 vorzunehmen.
|
|
|
|
Vergütungsanspruch des Arbeitgebers bei Quarantäne des Arbeitnehmers Wird ein Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt, so hat der Unternehmer den Arbeitslohn auch während der Absonderung weiterhin auszuzahlen. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die behördliche Quarantäne beendet ist und der Mitarbeiter den Dienst wieder antreten kann.
|
|
|
|
Private Grundstücksveräußerungen Grundsätzlich unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von privaten Grundstücken der Einkommensteuerpflicht (Immobilienertragsteuer). In einigen Fällen ist die Veräußerung von Liegenschaften jedoch von der Besteuerung ausgenommen, wobei dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
|
|
|
|
Motorbezogene Versicherungssteuer und NoVA-Erhöhung Die teils automatische jährliche Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) resultiert daraus, dass der CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen Abgabe ist.
|