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Juni

Coronavirus - Unterstützung von Gastronomiebetrieben
Die Corona-Krise hat vor allem den Gastronomiebereich hart getroffen. Deshalb präsentierte die Bundesregierung zur Unterstützung des Gastronomiebereiches ein eigenes "500 Mio. Euro Wirtshaus-Paket".

Coronavirus: Maßnahmen für Start-ups
Die Corona-Krise hat auch den Start-up-Bereich nicht verschont. So stehen vor allem innovative Klein- und Kleinstunternehmer aufgrund Verzögerungen in der Produktion und Entwicklung, Unterbrechungen in den Lieferketten sowie sonstigen negativen Auswirkungen der Corona-Krise teils vor massiven Finanzierungs- und Liquiditätsproblemen.

EU-Lieferungen an "Private"
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an "Private" bzw. Schwellerwerber.

Härtefallfonds 2. Phase: Verbesserungen beim Zuschuss
Seit 20.4.2020 kann der Antrag für einen nichtrückzahlbaren Zuschuss aus dem Härtefallfonds Phase 2 online auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich beantragt werden, wobei wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Härtefallfonds Phase 1 Berücksichtigung fanden.

Gastronomie: Geschäftsraumvermietung oder Betriebsverpachtung?
Die Abgrenzung, ob eine Verpachtung eines Gastronomiebetriebes vorliegt oder nur das Betriebsgebäude vermietet wird, weil zuvor eine Betriebsaufgabe erfolgt ist, ist in der Praxis oft schwierig, hat aber große steuerliche Auswirkungen.

USt-Option bei Gebäude-Vermietung
Laut Finanzministerium bleibt bei jeder Art der Gesamtrechtsnachfolge das ursprüngliche Mietverhältnis bestehen. Es erfolgt kein Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite.

COVID-19: Homeoffice und Kurzarbeit
Im Rahmen der Konsultationsvereinbarung vom 15.04.2020 zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Deutschland wurden vorübergehende Maßnahmen vereinbart, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer möglichst geringzuhalten.

   

Bürgschaftszahlungen eines nichtselbständigen Gesellschafter-Geschäftsführers
Das Bundesfinanzgericht entschied, dass Zahlungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers aufgrund einer in Anspruch genommenen Haftung für Schulden der GmbH weder außergewöhnliche Belastungen noch Werbungskosten sind.