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Aktuelles /November 2016


Erste Daten zum Vollzug der Registrierkassenpflicht

Mangelhafte Umsetzung bei über einem Fünftel - deutlicher Anstieg der Umsatzsteuereinnahmen

Der Finanzminister hat nun erste Daten zum Vollzug der Registrierkassenpflicht bekannt gegeben.

Mehr als ein Fünftel (21%) der zwischen Mai und Juli geprüften Unternehmen setzte die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse nur mangehlaft um. Ein interessantes Detail am Rande: Die Umsatzsteuereinnahmen stiegen im Vergleich vom ersten Halbjahr 2015 (12,9 Mrd Euro) zum ersten Halbjahr 2016 (13,5 Mrd Euro) um knapp 527 Mio Euro.

Insgesamt wurden seit Jahresbeginn 2016 bei rund 11.400 "Außendienstmaßnahmen" die neuen Regelungen zur Registrierkassenpflicht überprüft. Betroffen davon waren insbesondere Taxibetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, kleinere Einzelhandelsbetriebe, Dienstleister (Friseure, Fußpflege, Kosmetik, Masseure) und Ärzte.

Auch die Belegerteilungspflicht wird nicht überall ernst genommen: in 1.589 Fällen seit Jahresbeginn wurden für Barzahlungen keine Belege erstellt. Die BMF-Auskunft enthält allerdings keine Informationen über verhängte Strafen, sondern begnügt sich mit einem Verweis darauf, dass "derzeit (...) die technischen Voraussetzungen für eine automatisierte Erfassung - insbesondere im Zusammenhang mit Strafen iZm Nichterfüllung der Registrierkassenpflicht - umgesezt" würden.


Ein klarer Zusammenhang mit der Einführung der Registrierkassenflicht zeigt sich nach Auffassung des BMF in den gegenüber 2015 deutlich gestiegenen Einnahmenaus der Umsatzsteuer. Das Umsatzsteueraufkommen im ersten Halbjahr 2016 verzeichnet ein Plus von 4% (526,9 Mio Euro) im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015.