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Juli

Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024
Der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht Neuregelung zu Entnahmen bei Personengesellschaften, die Möglichkeit der Umwandlung von virtuellen Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, eine neue grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden vor.

Tagesbetreuung an öffentlichen Ganztagsschulen
In einem Beschwerdeverfahren war die Frage strittig, ob die Tagesbetreuung an öffentlichen Ganztagsschulen eine wirtschaftliche Tätigkeit (mit umsatzsteuerlichen Auswirkungen) oder eine hoheitliche Tätigkeit darstellt.

Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Das im Entwurf vorliegende Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 widmet sich der Bekämpfung von Scheinrechnungen und Scheinunternehmen. Die parlamentarische Beschlussfassung bleibt abzuwarten.

Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich in einem Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein Veräußerungsgeschäft und somit ein steuerbarer Vorgang ist.

Gebäudestandard Bronze
Für nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützte Sanierungsmaßnahmen wurde eine beschleunigte Absetzbarkeit sowie eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung für Wohnneubauten geschaffen. Diese ist an das Erfüllen des „Gebäudestandard Bronze“ geknüpft.

Sachbezug bei Spezialfahrzeugen
Wird ein Firmenfahrzeug lediglich für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort privat verwendet, ist es von Bedeutung, ob das KFZ ein Spezialfahrzeug darstellt oder nicht.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Unternehmensübertragungen
In Österreich stehen aktuell zahlreiche Klein- und Mittelunternehmen (KMU) vor der Unternehmensnachfolge. Unternehmensübertragungen können nicht nur intern zu Umgestaltungen führen, sondern sind auch mit komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen verbunden.

   

WiEReG-Strafen können Verein von Spendenbegünstigung ausschließen
Verantwortliche Organe eines Vereins haben auch allfällige Meldepflichten nach dem WiEReG zu beachten. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann zu massiven Nachteilen für den Verein führen.

   

Keine KESt-Pflicht bei Gewinnausschüttungen an Nichtgesellschafter
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen an einen faktischen „Machthaber“, der jedoch keine Gesellschafterstellung innehat, der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.